Konflikte und Ärgernisse mit Nachbarn

Grillen, Feiern und Lärmen

In den Sommermonaten häufen sich die Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen durch Grillen, Belästigungen durch Partys und Geräte- und Maschinenlärm. Gegenseitige Rücksichtnahme, miteinander Reden und ein gesundes Maß an Toleranz erleichtern das Zusammenleben und erhalten den nachbarlichen Frieden.

Allerdings sollte die Geduld der Nachbarn auch nicht überstrapaziert werden. Grillen im Garten soll die Ausnahme bleiben. Sprechen Sie sich vorher mit Ihren Nachbarn ab und wählen Sie den Standort Ihres Grills im größtmöglichen Abstand zu den Nachbarn. Benutzen Sie nur handelsübliche Grillkohle und auch diese nur einmal, denn fettbehaftete Grillkohle stinkt und qualmt. Außerhalb von Wohngebieten ist das Grillen nur dort erlaubt, wo auch entsprechende Einrichtungen geschaffen sind.
Partys im Freien am besten vorab mit den Nachbarn absprechen. Ab 22.00 Uhr ist Musik im Freien grundsätzlich nicht erlaubt!

Auf das Rasenmähen soll in den Mittagsstunden zwischen 12 Uhr und 14 Uhr und in den Abendstunden verzichtet werden. Diese Zeiten dienen dem allgemeinen Ruhebedürfnis der Bevölkerung. An Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen ab 20.00 Uhr ist der Betrieb von Motorrasenmähern gemäß der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes von 2002 ohnehin generell untersagt.

Zurückschneiden von überhängenden Ästen und Zweigen

Alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sind verpflichtet, die Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Straßenfront bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Ebenso muss die Übersicht an Straßenkreuzungen und Einmündungen gewährleistet sein. Die Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und die Geh- und Radwege müssen uneingeschränkt und gefahrlos genutzt werden können.
Es ist sinnvoll, die Hecken und Bäume zurückzuschneiden, wenn im Frühjahr und Herbst die gemeindliche Häckselaktion stattfindet. Denn dann läßt sich das Schnittgut sogleich umweltfreundlich kompostieren. Selbstverständlich kann das Schnittgut auch am Wertstoffhof am Grünwalder Weg abgeliefert werden.
Zu achten ist auch auf dürre Äste, vor allem wenn sie über die Straße oder in Stromleitungen ragen. Im letzteren Fall ist die E.on Bayern einzuschalten (Telefon 089 / 61413-0).

Grenzabstände von Bäumen

Informationen zur Grenzabständen von Bäumen erhalten Sie in der Broschüre "Rund um die Gartengrenze".